Die Anwaltskarte lebt von Präzision. Darauf gehören Name mit dem korrekten Berufs- und ggf. Fachanwaltstitel, der Kanzleiname, Anschrift, Telefon, Fax (in der Justiz weiterhin relevant), E-Mail und Website. Fachgebiete sollten genannt, aber nicht anpreisend formuliert werden. Klassisch-seriöse Gestaltung in gedeckten Farben und hochwertiges Papier unterstreichen die Autorität der Kanzlei.
Bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist die Visitenkarte Teil der Außendarstellung gegenüber Mandanten, Gerichten und der Gegenseite. Sie soll Kompetenz und Verlässlichkeit signalisieren – und dabei berufsrechtlich sauber bleiben. Fehler bei Titeln oder werblichen Formulierungen fallen in diesem Umfeld besonders auf.
Diese Seite zeigt, welche Angaben korrekt sind, worauf die Gestaltung achten sollte, welches Material passt und wie sich die Vorlagen anpassen lassen.
Was auf die Kanzleikarte gehört
- Name mit Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt” / „Rechtsanwältin”
- Fachanwaltstitel, falls verliehen (z. B. „Fachanwältin für Arbeitsrecht”) – nur bei tatsächlicher Berechtigung
- Kanzleiname und ggf. Rechtsform (z. B. PartG mbB)
- Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Website
- Tätigkeitsschwerpunkte / Interessenschwerpunkte – klar von Fachanwaltstiteln abgegrenzt formuliert
- optional: beA-/Kontaktweg-Hinweis, mehrere Standorte
Weil bei Kanzleien oft mehrere Angaben zusammenkommen, ist die beidseitige Karte Standard: vorne Name und Kanzlei, hinten Schwerpunkte und weitere Standorte.
Berufsrecht: die häufigsten Stolperfallen
Anwaltswerbung ist erlaubt, aber an die Berufsordnung (BORA) und das anwaltliche Werberecht gebunden:
- Fachanwalt darf nur führen, wer den Titel verliehen bekommen hat. Wer ein Gebiet nur schwerpunktmäßig bearbeitet, formuliert „Tätigkeitsschwerpunkt” oder „Interessenschwerpunkt” – nicht „Fachanwalt”.
- Keine reißerische oder vergleichende Werbung („beste Kanzlei der Stadt”).
- Bei mehreren Titeln auf die zulässige Anzahl der Schwerpunkte achten.
Die Karte soll sachlich informieren. Im Zweifel gibt die zuständige Rechtsanwaltskammer Auskunft.
Gestaltung und Farbwirkung
Kanzleien wirken am glaubwürdigsten mit klassisch-zurückhaltender Gestaltung: Dunkelblau, Anthrazit, Bordeaux oder gedecktes Grün, oft mit einer serifenbetonten Schrift für Autorität. Ein dezentes Signet oder Monogramm genügt. Alles, was nach Marketingagentur aussieht, untergräbt die gewünschte Seriosität.
Passendes Material
- Premiumkarton ab 400 g/m² – Gewicht und Steifigkeit vermitteln Beständigkeit.
- Strukturpapier (Leinen) – klassisch, edel, passt hervorragend zum Kanzleiauftritt.
- Dezente Veredelung: Blindprägung des Signets oder eine Farbkante in der Kanzleifarbe; Goldfolie nur sehr sparsam.
Vorlagen anpassen
Wählen Sie eine Vorlage, tragen Sie Namen, Titel und Schwerpunkte im Editor ein und laden Sie Ihr Kanzleilogo hoch. Für Kanzleien mit mehreren Anwältinnen und Anwälten empfiehlt sich ein einheitliches Layout mit personalisierten Einzelkarten – dafür ist unser Firmenkunden-Prozess gedacht.
Häufige Fragen
Darf ich meine Tätigkeitsschwerpunkte auf die Karte schreiben?
Ja, sofern klar erkennbar ist, dass es sich um Schwerpunkte und nicht um einen Fachanwaltstitel handelt. Die Begriffe „Fachanwalt”, „Schwerpunkt” und „Interessenschwerpunkt” sind rechtlich unterschiedlich belegt.
Braucht eine moderne Kanzlei noch eine Faxnummer auf der Karte?
In vielen Rechtsgebieten wird Fax weiterhin genutzt. Wenn Ihre Kanzlei ein Fax betreibt, gehört die Nummer auf die Karte; andernfalls kann sie entfallen.
Wie löse ich einheitliche Karten für die ganze Kanzlei?
Über ein festes Layout mit variablen Feldern pro Person. Bei laufendem Bedarf und mehreren Standorten ist ein Closed Shop die effizienteste Lösung.
